Schwangerschaftskonflikt
Sie sind ungewollt schwanger und befinden sich in einem Konflikt?
Unsere Beraterinnen helfen Ihnen, zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung zu kommen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ergebnisoffen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 219 StGB) vor der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung bieten wir kurzfristig an. Sie erhalten zeitnah einen Termin.
Im Rahmen dieser Beratung informieren wir Sie auch umfassend zu sozialrechtlichen Fragen und möglicher finanzieller Unterstützung. Wir sprechen mit Ihnen über Verhütungsmittel und informieren Sie über die Pille danach für den Fall einer Verhütungspanne.
Wenn Sie sich für das Kind entscheiden, beraten wir Sie zu Fragen der Schwangerschaft und Geburt und begleiten Sie auf Wunsch in der ersten Zeit nach der Geburt.



